Fachrichtungen:
Berufliche Qualifikation:
Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin
Gärtnermeister/Gärtnermeisterin
Fachhochschulreife und Studienberechtigung an einer Fachhochschule
Bachelor Professional in Technik (Stufe 6 EQR)
Dauer:
2 Schuljahre
Lehrgangsgebühr
Die Lehrgangsgebühr beträgt pro Schuljahr 300,- €.
Kompetenzen für Führungskräfte und Betriebsleiter
Erwerb der Ausbildereignung
Grundlagen für den Fachschulabschluss zum "Staatlich geprüften Techniker/zur Staatlich geprüften Technikerin im
Gartenbau"
Grundlagen für die Gärtnermeisterprüfung
Arbeitsschutzlehrgang der Berufsgenossenschaft
Pflanzenschutz Anwendersachkundenachweis
mind. Hauptschulabschluss
Einschlägiger Berufsabschluss
Danach mindestens 24 Monate einschlägige Berufstätigkeit
Bewerber/in mit Meisterprüfung können ins zweite Weiterbildungsjahr aufgenommen werden
Planung, Ausführung und Pflege (Garten- und Landschaftsbau)
Kulturtechnik (Produktion und Vermarktung)
Betriebswirtschaft, Betriebsorganisation und Marketing
Berufsbildung und Mitarbeiterführung
Datenverarbeitung, Branchensoftware, CAD
Berufliches Englisch, technische Mathematik
Projektarbeiten
Fachexkursionen und Lehrfahrten
Fachvorträge aus der Praxis
PLUS Betriebspraktikum
Stundentafel zweijährige Fachschule - TechnikerPLUS - Garten- und Landschaftsbau
Stundentafel zweijährige Fachschule - TechnikerPLUS - Produktion und Vermarktung
Wer sich an einer Fachschule eine anspruchsvolle berufliche Weiterbildung absolviert, kann Beiträge zum Lebensunterhalt, anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen erhalten. Zusammengefasste Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
An der Staatsschule für Gartenbau können Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Einrichtungen eingelöst werden.
Die Staatsschule für Gartenbau, Stuttgart-Hohenheim ist AZAV-zertifiziert. Die Schülerinnen und Schüler der Techniker-
und Jahresmeisterklassen sind grundsätzlich förderfähig. Hier
informieren!
Und so geht's
» Anmeldeformular
ausdrucken und ausfüllen
» Lebenslauf
» Beglaubigte Zeugniskopien (Berufsschulzeugnis, Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule und Berufsabschlusszeugnis)
» Nachweis einer 24-monatigen einschlägigen Berufstätigkeit seit Lehrabschluss
» 2 Lichtbilder und persönliche Unterschrift
Anmeldeschluss ist der 30. April im Jahr des Kursbeginns
Bitte beachten: Die Anmeldung für die Gärtnermeisterprüfung muss zusätzlich beim Regierungspräsidium
Stuttgart erfolgen. Die Zulassung erfolgt dort.