Fachrichtungen:
Berufliche Qualifikation:
Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin
Gärtnermeister/Gärtnermeisterin
Bachelor Professional in Technik (Stufe 6 EQR)
Dauer:
1 Schuljahr (von September bis Juli)
Lehrgangsgebühr:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 300,- €.
Kompetenzen für Führungskräfte und Betriebsleiter
Erwerb der Ausbildereignung
Fachschulabschluss "Staatlich geprüfter Wirtschafter/Staatlich geprüfte Wirtschafterin im Gartenbau"
Grundlagen für die Gärtnermeisterprüfung
Arbeitsschutzlehrgang der Berufsgenossenschaft
mind. Hauptschulabschluss
Einschlägiger Berufsabschluss
Danach mindestens 24 Monate einschlägige Berufstätigkeit
Fachtheorie/Technische Ausstattung
Betriebswirtschaft und Betriebsorganisation
Berufsbildung und Mitarbeiterführung
Datenverarbeitung, Branchensoftware, CAD (Grundlagen)
Projektarbeiten
Fachexkursionen und Lehrfahrten
Fachvorträge aus der Praxis
Hier finden Sie die Stundentafel im Pdf-Format:
Stundentafel einjährige Fachschule - Meister und Wirtschafter
Wer sich an einer Fachschule eine anspruchsvolle berufliche Weiterbildung absolviert, kann Beiträge zum Lebensunterhalt, anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen erhalten. Zusammengefasste Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.
An der Staatsschule für Gartenbau können Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit und weiteren Einrichtungen eingelöst werden.
Die Staatsschule für Gartenbau, Stuttgart-Hohenheim ist AZAV-zertifiziert. Die Schülerinnen und Schüler der Techniker-
und Jahresmeisterklassen sind grundsätzlich förderfähig. Hier
informieren!
Und so geht's
» Anmeldeformular
ausdrucken und ausfüllen
» Lebenslauf
» Beglaubigte Zeugniskopien (Berufsschulzeugnis, Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule und Berufsabschlusszeugnis)
» Nachweis einer 24-monatigen einschlägigen Berufstätigkeit seit Lehrabschluss
» 2 Lichtbilder und persönliche Unterschrift
Anmeldeschluss ist der 30. April im Jahr des Kursbeginns
Bitte beachten: Die Anmeldung für die Gärtnermeisterprüfung muss zusätzlich beim Regierungspräsidium
Stuttgart erfolgen. Die Zulassung erfolgt dort.